Bruckmühl – Ein Gebäude mit den Maßen 23 auf zwölf Meter könnte demnach mit drei Vollgeschossen am Rübezahlweg entstehen. Vorgesehen sind darin mehrere kleine Appartments, um der gemeindlichen Verpflichtung gerecht zu werden.
Heißt: Die Unterbringung von Obdachlosen (beispielsweise bei Verlust der Wohnung oder Brand) gehört zu der von der Gemeinde im eigenen Wirkungskreis zu vollziehenden Pflichtaufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung im örtlichen Bereich aufrechtzuerhalten. Für die Unterbringung Obdachloser ist diejenige Gemeinde zuständig, in der die Betroffenen obdachlos werden. Drei Wohnungen müsste für derlei Fälle eine Gemeinde wie Bruckmühl permanent freihaben, um kurzfristig reagieren zu können.
Die Gemeinden erfüllen diese Aufgabe unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Gründe der Obdachlosigkeit, der Größe der Familie, der Zahl der Kinder et cetera. Bereits Ende 2017 wurde der Gemeinderat über die Situation auf dem Wohnungsmarkt unter anderem für Geringverdienende, Asylberechtigte und Obdachlose berichtet. Dabei wurden verschiedene Vorgehensweisen beraten und beschlossen.
Davon befinden sich aktuell die Projekte „Altes Schulhaus Heufeld“ und „Kirchdorfer Straße, Am Altenheim“ jeweils im geförderten Wohnbau in der Vorbereitungsphase zur Umsetzung (Baurechtsschaffung).
Bereits 2015 hatte der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, im Rahmen des Grundstücksneuordnungskonzeptes die gemeindliche Wohnanlage am Rübezahlweg zu erhöhen. Zur Diskussion standen damals sowohl die Erhöhung des Gebäudes als auch ein Erweiterungsbau. Letzterer soll es nun werden.
Dazu wurde eine Bebauungsplanerweiterung um ein zusätzliches Wohngebäude am Rübezahlweg vorangetrieben. Der Einleitungsbeschluss dafür wurde schon vor einiger Zeit getroffen (wir berichteten).
Georg Pritzl (SPD/ÜWG) wollte eigentlich lieber das Haus „von privat“ bauen lassen. Man könne das Grundstück doch auf Erbpacht vergeben. Er befürchtete bei einem kommunalen Bau massive Auflagen und Verteuerung, die ein „privater Investor nicht hat“. Dem widersprach Konrad Hammerl (SPD/ÜWG): „Wir sollten selber bauen. Denn dann haben wir als Gemeinde auch die Hand drauf.“
Nach Angaben der Regierung von Oberbayern würde – auch bei der Kombination Wohnraum und Obdachlosenunterbringung – nichts gegen eine Finanzierung über das kommunale Wohnraumförderungsprogramm (Komm WFP) sprechen. „Zusätzlich wurde noch der Hinweis gegeben, dass das Programm 2025 ausläuft. Wir sollten die Chance also ergreifen“, so Bruckmühls Bürgermeister Richard Richter. Er erinnerte zugleich daran, dass dasselbe Programm in Weihenlinden genutzt wurde. Damals lautete die Regelung 60 Prozent Darlehen, 30 Prozent Zuschuss des Freistaates und zehn Prozent an Eigenmitteln. Das Vorhaben soll über ein Projektmanagement abgewickelt werden. Denn schließlich solle dieses Gebäude zugleich als Ersatzwohnraum für das Gebäude an der Rathausstraße dienen. Die Immobilie würde dann auch im Eigentum der Kommune bleiben.
„Begrüßenswert und bei guten Büros in den besten Händen“ bewertete Werner Berger (OLB) den Sachverhalt. Einstimmig folgte der Gemeinderat der vorgeschlagenen Vorgehensweise. Die Verwaltung soll nun ein Projektbüro finden und gegebenenfalls mit diesem bereits erste Verträge für eine rasche Beantragung der Fördergelder abschließen.