Tuntenhausen

Gemeinde – Die Verwaltung weist darauf hin, dass die erforderlichen Unterlagen für 2021 (Wartungsberichte und Leerungsbescheinigungen) zur Befreiung bei der Kleineinleiterabgabe bis spätestens 17. Januar im Rathaus eingereicht werden müssen. Eine verspätete Abgabe führt zur Zahlungspflicht der Abwas

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Dienstag, 21. März 2023
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