Maskenpflichtim Rathaus
Bruckmühl – Im Rathaus sowie den gemeindlichen Einrichtungen gilt ab Montag, 3. April, weiter die Maskenpflicht. Personen mit Corona-Symptomen ist der Besuch nicht gestattet. Termine im Rathaus sind jeweils im Fachbereich zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Geöffnet ist montags bis freitags