Freispruch in heiklem Fall

Kein Schuldspruch aufgrund von Wahrscheinlichkeiten oder Denkbarkeiten: Der Prozess um eine angebliche Vergewaltigung auf dem Bruckmühler Volksfest 2019 geht mit einem Freispruch zu Ende. Foto Neuwirth
Hat ein heute 24-jähriger Münchner im Juli 2019 eine damals 15-Jährige am Rand des Bruckmühler Volksfests vergewaltigt? Das Amtsgericht Rosenheim hält das für nicht erwiesen und spricht den Angeklagten frei.
Bruckmühl – Weil er 2019 beim Volksfest in Bruckmühl ein damals 15 Jahre altes Mädchen vergewaltigt haben soll, musste sich jetzt erneut ein 24-jähriger Mann aus München vor Gericht verantworten. Das Mädchen hatte erst im März 2021 Anzeige bei der Polizei erstattet, woraufhin die Polizei durch Zeuge