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Wer ausrutscht, ist selbst schuld
Ein Freizeitbad-Betreiber muss nicht vor der Rutschgefahr auf feuchtem Boden in der Nähe eines Schwimmbeckens warnen. Denn im Nassbereich eines solchen Beckens müsse immer damit gerechnet werden, dass es auf feuchtem Boden rutschig sei, hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entschieden. lby