VORSTOSS IM REGIONALEN PLANUNGSVERBAND
Rathäuser gegen Flächenfraß-Begehren
München – Am 17. Juli entscheidet der Bayerische Verfassungsgerichtshof, ob das Volksbegehren gegen den Flächenfraß zulässig ist – und die Bürgermeister in der Region hoffen inständig, dass die Richter das Begehren als verfassungswidrig verwerfen.
„Betonflut eindämmen“ – unter dies