VORSTOSS IM REGIONALEN PLANUNGSVERBAND

Rathäuser gegen Flächenfraß-Begehren

von dirk walter

München – Am 17. Juli entscheidet der Bayerische Verfassungsgerichtshof, ob das Volksbegehren gegen den Flächenfraß zulässig ist – und die Bürgermeister in der Region hoffen inständig, dass die Richter das Begehren als verfassungswidrig verwerfen.

„Betonflut eindämmen“ – unter dies

Freitag, 14. November 2025

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