Vom Haken bis zum Kringel: wann ein Wahlzettel ungültig wird

München – Zwei Stimmen hat jeder Wahlberechtigte bei der Wahl des neuen bayerischen Landtags. Für Erst- und Zweitstimme muss jeweils ein Kreuz gesetzt werden – oder ein Häkchen. Ein Kreis, ein „Ja“, ein ausgemaltes Kästchen sind auch gültig, ebenso wie ein eingekringelter Kandidat oder eine eingekri