Kein Schutz im Ehrenamt
Urteil: Unfallversicherung gilt oft nicht
München – Wer ein Ehrenamt ausübt, sollte nach einem aktuellen Urteil darauf achten, dass er im Falle eines Unfalls versichert ist. Denn wer sich im Rahmen dieser Arbeit verletzt, sei nur in Ausnahmefällen gesetzlich versichert, teilte am Freitag das Bayerische Landessozialgericht in München mit. De