Wählen ab 16: Contra
Lust allein ist kein Kriterium
Im deutschen Justizsystem ermöglicht der Staat aus gutem Grund dem Richter, je nach Reife des Angeklagten nach Jugendstrafrecht zu urteilen. Im Wahlrecht darf das nicht so einfach individuell laufen, da muss ein verbindliches Mindestalter sein – ob nun ein Jungwähler reif is