Fall Betty kommt erneut vor Gericht
Kreuth – Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil im Fall Betty B. teilweise aufgehoben. Dem Urteilstenor zufolge muss der Vorwurf des Diebstahls und der Unterschlagung am Landgericht München II erneut verhandelt werden. Der Freispruch im Mordvorwurf an der Antiquitäten-Händlerin von Kreuth