Sturz im Bus: Firma ist mitschuldig
Augsburg – Nach einem sieben Jahre andauernden Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht München am Freitag entschieden, dass ein Busunternehmen mit haftet, wenn sich ein Fahrgast bei einer Vollbremsung schwer verletzt.
Das Gericht legte eine „Haftungsquote“ von 20 Prozent fest. Rund 24 000 Euro soll