Welche Geschäfte öffnen dürfen – und welche nicht
München – Das bayerische Gesundheitsministerium hat eine sogenannte Positivliste herausgegeben. Darin werden Zweifelsfälle definiert, das heißt Geschäftssparten, bei denen unklar ist, ob sie weiter geöffnet sein dürfen oder nicht. Im Einzelnen werden unter anderem genannt:
. Brennstoffhandel (Öl,