Kreuzerlass beschäftigt die Justiz
Mehrere Klagen an den Verwaltungsgerichtshof verwiesen
München – Seit zwei Jahren gilt in Bayern der sogenannte Kreuzerlass. Im Eingangsbereich aller bayerischen Dienstgebäude soll seitdem ein Kruzifix hängen. Mehrere Klagen gegen diesen Erlass hat das Verwaltungsgericht München Ende Mai als Normenkontrollklage an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof