Münsing – In Corona-Zeiten kann auch die Feier eines Heiratsantrages Anzeigen nach sich ziehen: Den Antrag haben 20 Menschen am Starnberger See gefeiert und dabei gegen die Abstandsregeln verstoßen. Die Feiernden hätten sich auf einem Steg in der Gemeinde Münsing (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) versammelt und dabei weder Masken getragen noch den Mindestabstand beachtet, teilte die Polizei gestern mit. Eine Zeugin hatte die Privatfeier am Sonntagabend beobachtet und die Polizei gerufen. Die Beamten zeigten die Anwesenden nach dem Infektionsschutzgesetz an. Über die Bußgelder müsse nun das Landratsamt entscheiden. Am Palmsonntag wurde von der Polizei in Valley (Kreis Miesbach) der Biergartenbetrieb vor einer Gaststätte unterbunden. Dutzende Gäste hatten sich dort versammelt. Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung fand die Polizei eine „unbestimmte Zahl“ an Gästen „im höheren zweistelligen Bereich“ vor, die sich ohne Masken und Mindestabstand an Stehtischen und auf Bänken aufhielten. Als die Streife kam, flüchteten die Gäste. Der Wirt, der den Ausflüglern Getränke und Pizza angeboten hatte, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 5000 Euro rechnen. lby/avh