Ungleiche Erben

von Redaktion

Mehrzahl unter Freibetragsgrenze

Fürth – Viele Bürger in Bayern erben, aber nur wenige erben viel. Im Jahr 2019 gab es im Freistaat insgesamt 25 083 „Erwerbe von Todes wegen“, für die wegen Überschreitung der Freibeträge Erbschaftsteuer fällig wurde, wie das Statistische Landesamt in Fürth gestern mitteilte. Versteuern mussten die Erben 6,64 Milliarden Euro.

Insgesamt starben in Bayern 2019 jedoch 134 000 Menschen. Die Mehrzahl der Erbschaften und Schenkungen liegt unterhalb der Freibetragsgrenzen und wird nicht erfasst. Für Eheleute liegt der Freibetrag derzeit bei einer halben Million, für Kinder bei 400 000 Euro.

Neben den gut 25 000 Erbschaften gab es noch gut 8000 Schenkungen, von denen 3,1 Milliarden Euro versteuert werden mussten. Inklusive der Freibeträge wechselten bei diesen 25 000 Erbschaften und 8000 Schenkungen mehr als 13 Milliarden Euro die Besitzer. Laut Landesamt erhielten nur 0,7 Prozent der Erben – das sind gut 230 Menschen – mehr als fünf Millionen Euro. Diese kleine Schar der Superreichen zahlte aber fast ein Drittel der 1,8 Milliarden Euro Erbschaftsteuer.  lby

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