Augsburg – Ein mutmaßlicher Autoraser muss sich in Augsburg ab Dienstag wegen Mordes vor Gericht verantworten. Der 28-Jährige soll mit bis zu etwa 200 km/h über eine Staatsstraße gerast sein und den Tod anderer in Kauf genommen haben: Er tötete eine Autofahrerin. Der Beifahrer (29) des Unfallverursachers muss sich wegen Beihilfe zum Mord verantworten. Er soll den Fahrer bei der Raserei noch angefeuert haben.
Das 240 PS starke Auto des Hauptangeklagten war im April 2021 bei Monheim (Kreis Donau-Ries) auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal in den Wagen einer 54-Jährigen gefahren. Die Frau starb noch an der Unfallstelle. Die Männer wurden schwer verletzt. In dem Wagen des Unfallverursachers gab es eine Kamera, ein Video wurde von den Ermittlern sichergestellt und dürfte in dem Prozess eine Rolle spielen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 28-Jährige etwa doppelt so schnell unterwegs war wie erlaubt. Er soll zwischenzeitlich 185 bis 204 km/h gefahren sein, auch, um an einer Kuppe abzuheben. Danach verlor er die Kontrolle und krachte in den Wagen der Frau. Laut Anklage hatte er Cannabis konsumiert.
Der Unfallfahrer und sein Beifahrer sind auch wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge beziehungsweise Beihilfe hierzu angeklagt. Vor fünf Jahren hatte der Gesetzgeber einen neuen Paragrafen ins Strafgesetzbuch aufgenommen, damit die Justiz gegen Raser härter vorgehen kann. Strafbar ist nicht nur ein Rennen gegen einen anderen Fahrer. Auch Einzelrennen, in denen es darum geht, allein die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, sind strafbar. Beim Tod eines Menschen drohen für solch ein illegales Rennen bis zu zehn Jahre Haft. In dem Augsburger Prozess sieht die Staatsanwaltschaft die Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe sowie der Heimtücke als gegeben. ULF VOGLER