Darf man Falschparker fotografieren?

von Redaktion

Bilder an Polizei geschickt: Verwarnung erhalten

München – Weil ihre Radwege von Autos zugeparkt waren, haben zwei Münchner Fotos geschossen und die Autofahrer bei der Polizei angezeigt. Dafür bekamen sie Bußgelder vom Landesamt für Datenschutzaufsicht – zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht Ansbach gestern entschied.

„Ich fahre regelmäßig mit dem Fahrrad von Großhadern nach Unterhaching und ärgere mich ständig, wenn ich wegen Radwegparkern auf die Straße ausweichen muss“, berichtet der Manager Heiner Fuhrmann. „Vor allem im Winter, wenn es zu den Stoßzeiten dunkel ist, da kann es auf den vollen Straßen ganz schön gefährlich sein.“ Bei Paketzustellern hat Fuhrmann noch Verständnis. „Richtig ärgert es mich aber, wenn private Dauerparker auf der Radspur stehen.“

Er begann, Bilder zu machen und diese mit der Anzeige an die Polizei zu schicken. „Ein Beamter vom Revier war nett und gab mir sogar den Tipp, zwei Bilder mit einem Abstand von drei Minuten zu machen.“ Vier bis fünf Radwegparker habe er in den vergangenen sechs bis sieben Jahren angezeigt.

Doch eines Tages bekam Fuhrmann einen Strafzettel vom Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach: Eine Verwarnung samt einer Gebühr von 100 Euro – wegen Verstößen gegen den Datenschutz. Fuhrmann sagt: „Ich hatte sogar alle anderen Kennzeichen und Menschen auf den Bildern unkenntlich gemacht.“ Auch ein Radler aus München-Moosach, der Autofahrer per Handy anzeigte, bekam die Verwarnung. Beide klagten dagegen – der Fall landete vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach.

Strittig war, ob die beiden Radler von dem Parkvergehen persönlich betroffen sein mussten und ob nicht die Schilderung des Parkvergehens und des Kennzeichens ohne Foto ausreichend wäre. Auch Unbeteiligte könnten fotografiert werden. Die Anwälte argumentierten, die Polizei habe zum Beweis möglichst genaue Fotoaufnahmen verlangt. Außerdem werde die Verfolgung der Falschparker durch die Fotos einfacher.

Das Verwaltungsgericht gab Fuhrmann und dem anderen Radler Recht. „In Düsseldorf und Berlin haben sogar die Behörden dazu aufgerufen, Radwegparker anzuzeigen“, sagt Fuhrmann. Mit Handy-Apps wie weg.li sei das ganz einfach. JOHANNES WELTE

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