Gericht verurteilt Bauamt
Kramertunnel: Umweltschäden müssen behoben werden
München/Garmisch-Partenkirchen – Im Gerichtsstreit um Umweltschäden durch den Bau des Kramertunnels hat der Bund Naturschutz einen Teilerfolg errungen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verurteilte das Staatliche Bauamt Weilheim, zur Beseitigung von Umweltschäden die erforderlichen Sanierungsmaß