Gericht verurteilt Bauamt

von Redaktion

Kramertunnel: Umweltschäden müssen behoben werden

München/Garmisch-Partenkirchen – Im Gerichtsstreit um Umweltschäden durch den Bau des Kramertunnels hat der Bund Naturschutz einen Teilerfolg errungen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verurteilte das Staatliche Bauamt Weilheim, zur Beseitigung von Umweltschäden die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen. Welche das konkret sind, ließ das Gericht nach Auskunft eines Sprechers allerdings offen. Das Bauamt soll nun einen Sanierungsplan nach dem Umweltschadensgesetz aufstellen.

Kern des Streit ist, dass durch den Bau des Tunnels das Grundwasser abgesenkt wurde. Dadurch sind Quellen ausgetrocknet. Der Bund Naturschutz verlangte, dass gezielte Injektionen etwa mit Kunstharz vorgenommen werden, um Wasseraustritt zu verhindern. Zu diesen angeblich sehr teuren Injektionen allerdings wurde das Bauamt nicht verpflichtet, die Klage hier abgewiesen. Ein Sprecher des Bauamts wollte zu dem Urteil noch keine Stellung nehmen, man warte die schriftliche Begründung ab. Axel Doering vom Bund Naturschutz sagte, er sei froh über das Urteil. „Uns ist es egal, wie das saniert wird, Hauptsache, es wird saniert.“

Schon früher waren durch den Tunnelbau an anderer Stelle Probleme aufgetreten: Sogenannte Hangquellenmoore trockneten aus, weil ebenfalls der Wasserzulauf ausblieb. Ein Baustopp war die Folge. Das Bauamt hat mittlerweile eine Bewässerung mit Rohrleitungen installiert. Der Kramertunnel soll 2025 fertig sein, er kostet mindestens 365 Millionen Euro – ohne Sanierung.  dw

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