München/Otterfing – Axel S. aus Otterfing ist Vater zweier Töchter und liegt mit der Bayerischen Regiobahn (BRB) derzeit im Clinch. Es hat sich auch einiges angesammelt. Im Juli ging es los: Da hatte seine Tochter, die in Lenggries zur Schule geht, in einer Woche gleich zwei Mal die Schülerfahrkarte vergessen. Kommt vor, kann aber teuer werden. Denn prompt kam ein Kontrolleur – der die Tochter gleich als Schwarzfahrerin einstufte und ihr ein Bußgeld aufs Auge drückte. Da der Tonfall offenbar auch nicht gerade freundlich war, wie S. es schildert, war die Elfjährige entsprechend am Boden zerstört.
Nun ist es bei der BRB so, dass die Schülerfahrkarten personalisiert sind und man sie nachreichen kann. Dann wird nur eine Bearbeitungsgebühr von sieben Euro fällig. Allerdings gibt es diese Möglichkeit nur, wenn man innerhalb von zwei Wochen reagiert.
Axel S. schickte die Bilder der Fahrkarte per E-Mail – übersah jedoch, dass diese im Ausgangsserver hängen blieb. So war er etwas erstaunt, dass er bald zwei Mahnungen über je 67 Euro erhielt. „Jeder Versuch meinerseits, diesen Betrag auf sieben Euro zu reduzieren, lief ins Leere“, berichtet er unserer Zeitung.
Mit Kulanz ist es so eine Sache. Man kann sie gewähren, muss aber nicht. Die BRB indes blieb hart – auch auf Nachfrage unserer Zeitung: Die Gebühren-Reduktion gebe es nur, „wenn die Fahrkarte im Kundencenter ,nachgezeigt‘ oder per Maildokument beim Kundenservice eingereicht wird. Hierfür gilt eine Frist von zwei Wochen“, betont eine Sprecherin.
Aus Sicht von Axel S. ist die Härte auch deshalb unangebracht, weil es auch die BRB mit den viel beschworenen „Beförderungsbestimmungen“ nicht immer so genau nimmt: Er schrieb das der BRB auch. Denn die Regiobahn fährt den Bahnhof Otterfing nur sehr unregelmäßig an – zu Zeiten des Schülerverkehrs. Es kam schon vor, dass der Triebfahrzeugführer den Halt einfach verschludert. Dann musste die Tochter zum Beispiel bis zu den Siemenswerken weiterfahren und mit dem nächsten Zug wieder zurückfahren. Oder aber sie verpasst – wie zuletzt am 11. Oktober, als der Zug um 6.54 Uhr einfach Richtung Holzkirchen durchfuhr – morgens die Schule.
Stimmt, sagt die BRB. „Insgesamt kam es 2023 dreimal vor, dass der Halt ausgelassen wurde.“ Triebfahrzeugführer erhielten in einem solchen Fall „natürlich eine entsprechende Nachschulung“. Doch deswegen die Mahngebühren für Axel S. zu reduzieren, das sieht die BRB nicht ein. S. hat inzwischen gezahlt – aber der Groll auf die BRB bleibt.