Die Luxus-Hütte im Bergwald von Bad Wiessee. Die Terrasse mit Seeblick muss abgerissen werden. © Thomas Plettenberg
Bad Wiessee – Das schicke Häuschen mit Panoramafenster und Solaranlage im Bergwald von Bad Wiessee im Kreis Miesbach muss nun doch nicht weichen. Nur Terrasse und Badezuber müssen abgerissen werden. Darauf haben sich der Eigentümer und das Landratsamt Miesbach jetzt per Vergleich geeinigt.
Die Behörde hatte 2022 die komplette Beseitigung des Gebäudes angeordnet, nachdem der Eigentümer die Hütte zum Luxus-Chalet mit Solaranlage, Panoramafenster und Terrasse mit Seeblick umgebaut hatte. Der Unternehmer, der sie als Ferienhaus mit seiner Familie nutzt, hatte gegen die Abrissverfügung geklagt. Das Münchner Verwaltungsgericht wies die Klage nach einer Ortsbegehung ab. Doch der Eigentümer ging in Berufung. Doch wie das Landratsamt nun mitteilt, kam es im Februar zum Vergleichsschluss. Das Gericht hat das Verfahren eingestellt, sagt eine Landratsamtssprecherin.
Das Abrücken von ihrer einst harten Linie begründet die Behörde mit der Änderung der Bayerischen Bauordnung, die seit 1. Januar gilt. Sie entkräfte das Argument, dass der Bestandsschutz durch die ungenehmigten Instandsetzungsmaßnahmen mit Eingriff in die Statik erloschen sei, so die Sprecherin. Die neue Rechtslage lässt weitaus mehr und weitreichendere Instandhaltungsmaßnahmen ohne Genehmigung zu als die bisherige. „Dies hat zur Folge, dass erhebliche Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden mit Eingriffen in die Statik keiner Genehmigung mehr bedürfen und folglich einen Bestandsschutz auch nicht mehr gefährden können.“
GAB