E-Autos parken kostenlos

von Redaktion

Ab nächster Woche gilt: Drei Stunden gebührenfrei

München – Ab dem 1. April dürfen Elektroautos in Bayern auf öffentlichen Parkplätzen bis zu drei Stunden kostenfrei geparkt werden. Im Dezember 2024 hatte der Ministerrat der Staatsregierung die Regelung beschlossen (wir berichteten). Sie ist zunächst bis Ende 2026 befristet und gilt ausschließlich für reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen ladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge.

Auf diese Weise solle der Kauf eines E-Autos vor allem in Ballungsräumen attraktiver gemacht werden, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nach dem Beschluss. „Wir erhoffen uns einen Beitrag zur Luftreinhaltung im städtischen Raum und auch für weniger Fahrzeuglärm.“

Für die Gebührenbefreiung soll eine auf den Beginn der Parkzeit eingestellte Parkscheibe ausreichen. Weiterhin normal zahlen müssen E-Auto-Fahrer, wenn sie ihr Fahrzeug auf Privatparkplätzen abstellen. Dazu gehören unter anderem Parkplätze mit einer Schranke oder Parkhäuser, in denen man bei der Einfahrt ein Ticket lösen muss. Außerdem müssen Fahrer eines Elektroautos gegebenenfalls die Höchstparkdauer beachten.

Bisher gibt es Parkvorteile für Elektrofahrzeuge in Bayern durch speziell markierte und gekennzeichnete Parkplätze für eine zeitlich begrenzte Dauer. Die neue Regelung weitet diese Bevorzugung bayernweit auf alle Parkplätze aus.

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