Eine Gams auf einem Felsen der Soierngruppe in den bayerischen Alpen bei Krün. © Artcolor/pa
München – Die Regierung von Oberbayern hat ihre Ausnahmeregelung für die Jagd auf Gams-, Reh- und Rotwild außerhalb der gesetzlichen Schonzeiten in den Sanierungsgebieten der Alpenwälder aufgehoben. Eine Nachfolgeregelung gibt es derzeit nicht. Hintergrund ist unter anderem eine erfolgreiche Klage des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) gegen diese Schonzeitverkürzung.
Ausnahmeverordnungen zur Schonzeitaufhebung in den betreffenden Gebieten gab es seit vielen Jahren. Die jüngste, 2019 erlassene und im Juli 2024 ausgelaufene Verordnung hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im November 2024 rückwirkend für unwirksam erklärt.
Im Dezember 2024 erließ die Regierung von Oberbayern erneut eine solche Verordnung. Dagegen ging der Jagdverband vor. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kassierte die Verordnung im Januar 2025 daraufhin vorläufig ein. Zum 24. April hob sie die Regierung von Oberbayern nun auf, wie ein Sprecher bestätigte.
Dies sei eine logische Folge der BJV-Klage und der Urteilsbegründung aus Leipzig, sagte dazu Jagdverbands-Präsident Ernst Weidenbusch. Der Vorgang sei eine Ohrfeige für das Forstministerium.
Die Schonzeitausnahmeverordnung hatte die Jagd auf Gämsen und Reh- und Rotwild in den Sanierungsgebieten alpenländischer Schutzwälder teils ganzjährig ermöglicht und sollte Wildverbiss eindämmen. Dies sorgte über Jahre für Streit zwischen Behörden und Naturschutzverbänden und beschäftigte Gerichte. In der Diskussion war insbesondere der Zuschnitt beziehungsweise die Größe der Flächen, für die die Verordnung bestand.
Als Schutzwälder gelten solche, die tiefer liegende Siedlungen, Infrastruktur und Landschaft vor Erosion, Muren- und Lawinenabgängen schützen sollen. Den Bayerischen Staatsforsten zufolge dienen etwa 60 Prozent der Gebirgswaldflächen als Schutzwald.
Eine neue Schonzeitverordnung müsste von den Staatsforsten beantragt werden, sagte ein Sprecher der Regierung von Oberbayern. Ein solcher Antrag liege derzeit nicht vor. Die Staatsforsten teilten mit, verschiedene Handlungsoptionen würden geprüft. Die Notwendigkeit, die Gams in ausgewählten Schutzwaldsanierungsgebieten ganzjährig zu bejagen beziehungsweise zu vergrämen, sei unbestritten, sagte ein Sprecher. Eine regelmäßige Bejagung oder Vergrämung vertreibe das Wild von den Sanierungsflächen, sodass der junge Schutzwald aufwachsen könne.
Aus Sicht des BJV befördert der erhöhte Jagddruck den Verbiss in den Wäldern, da sich das Wild Schutz suchend in die Wälder zurückziehe und dort an Zweigen knabbere, anstatt auf Wiesen zu äsen. Außerdem verbrauchten die Tiere durch das verstärkte Bejagen mehr Energie und müssten mehr fressen. Der Bund Naturschutz argumentiert dagegen, ein wichtiges Ziel der Schonzeitaufhebung sei es, durch den erhöhten Jagddruck die Gämsen aus den Sanierungsgebieten in höhere Regionen zu vergrämen.
UTE WESSELS