Bundeswehr-Tram: Fahrer müssen fahren
Urteil am Arbeitsgericht: MVG-Arbeiter unterliegen mit Klage
Politisch umstritten: Seit 2024 gibt es die Bundeswehrtram in München. © Sigi Jantz
München – Fahrer von Trambahnen dürfen den Dienst am Steuer nicht verweigern, auch wenn das Fahrzeug mit einer Bundeswehr-Werbung versehen ist. Das hat das Arbeitsgericht entschieden. Angestellte der Münchner Verkehrs