„Wisst ihr, dass für die Zweibeiner morgen ein ganz besonderer Tag ist?“, fragte uns gestern die Biberin Dr. Berta Raspelzahn. „Vielleicht werden vor den Rathäusern sogar die Fahnen gehisst. Am 23. Mai vor 77 Jahren wurde das Grundgesetz erlassen“, sagte Berta. „Es gilt für alle Zweibeiner hier im Land, auch für Kinder.“ „Was steht in diesem Grundgesetz?“, brummte Waldemar. „Die wichtigste Regel sagt, dass alle Zweibeiner in ihrer Würde unantastbar sind und vor dem Gesetz gleich. Dabei darf es keine Rolle spielen, wie alt sie sind, ob sie arm oder reich sind, ob sie aus einem anderen Land kommen oder welche Religion sie haben.“ Berta sah uns an und erklärte: „In eure Vogelwelt übertragen würde es bedeuten, dass ein Kakadu, ein Kolibri, ein Schwan, ein Pinguin und ihr Enten alle vor dem Gesetz gleich viel wert seid.“ „Nur, dass wir Tiere kein solches Grundgesetz haben“, schnatterte Agnes. „Das stimmt, aber für die Zweibeiner ist es sehr wichtig“, sagte Berta.
Sie erzählte uns, dass es 65 Zweibeiner waren, die das Grundgesetz entworfen haben, und dass sie sich das erste Mal im Naturkundemuseum in Bonn getroffen haben. „Damit alle Platz hatten, wurden die ausgestopften Tiere weggeräumt. Nur die Giraffe durfte bleiben, weil sie so groß war.“ „65 Zweibeiner und eine Giraffe“, brummte Waldemar mit einem Grinsen, und auch ich stellte mir vor, wie die Zweibeiner in einer Halle dieses Museums saßen und eine Giraffe auf sie herabblickte. Eure Paula