Beispiel 1: 1150 Euro Rente Wer als getrennt Veranlagter 2022 in Rente geht und 1150 Euro gesetzliche Rente im Monat bezieht, zahlt aktuell keine Steuern und bekäme abzüglich 83,95 Euro Krankenkasse und 35,07 Euro Pflegeversicherung eine Nettorente von 1030,98 Euro. Wer 2030 in Rente geht, zahlt wegen des steigenden Besteuerungsanteils 13,92 Euro Steuern. Nettorente: 1017,06 Euro. Bei Renteneintritt 2040 fallen 34,08 Euro Steuern an, Nettorente: 996,89 Euro. Für alle, die später in Rente gehen, ändert sich nichts mehr, weil der Besteuerungsanteil 2040 die 100 Prozent erreicht hat. Das gilt für alle Beispiele.
Beispiel 2: 1500 Euro Rente
Bei Renteneintritt 2022 bleibt eine Nettorente von 1302,08 Euro. Abgezogen werden 42,67 Euro Steuern, 109,50 Euro Krankenkassenbeitrag und 45,75 Euro Pflegeversicherungsbeitrag. Wer 2030 in Rente geht, zahlt 68,33 Euro Steuern. Nettorente: 1276,42 Euro. Bei Renteneintritt 2040 fallen 104,33 Euro Steuern an. Nettorente: 1240,42 Euro.
Beispiel 3: 2500 Euro Rente
Bei Renteneintritt 2022 läge die Nettorente bei 2022,58 Euro im Monat. Es würden 218,67 Euro Steuern, 182,50 Euro Krankenkasse und 76,25 Euro Pflegeversicherung abgezogen. Bei Renteneintritt 2030 schrumpft die Nettorente auf 1986,17 Euro, weil die Steuern auf 273,08 steigen. Bei Renteneintritt im Jahr 2040 steigt der Steueranteil auf 344 Euro, die Nettorente läge noch bei 1897,25 Euro.
Beispiel 4: 3500 Euro Rente
Wer 2022 in Rente geht, muss 423 Euro an den Fiskus, 255,50 Euro an die Krankenkasse sowie 106,75 Euro an die Pflegeversicherung abführen. Nettorente: 2714,75 Euro. Bei Renteneintritt 2030 steigt der Steueranteil auf 509,92 Euro, die Nettorente sinkt auf 2627,83 Euro. Wer 2040 in Rente geht, zahlt 624 Euro Steuern. Nettorente: 2513,75 Euro – fast 1000 Euro weniger.
Quelle: Rentenrechner von finanzrechner.org