Mediziner haben kurz nach der Corona-Impfung bei stillenden Müttern Spuren des mRNA-Präparats in Muttermilch nachgewiesen – die Forscher raten aber Stillenden weiterhin zu einer Immunisierung. Ein Team vom NYU Langone Hospital in New York hatte in einer kleinen Studie Milchproben von elf Frauen analysiert, die zuvor die mRNA-Präparate entweder von Moderna oder von Biontech/Pfizer erhalten hatten. Das Team untersuchte mit einem sehr empfindlichen Verfahren insgesamt 131 Milchproben der Frauen, die aus einem Zeitraum von bis zu fünf Tagen nach der Impfung stammten. Spuren der Impfstoffe fanden die Forscher in insgesamt sieben Proben von fünf Teilnehmerinnen. Sicherheitsbedenken leiten die Mediziner aus dem Nachweis nicht ab. Stillen sei auch nach einer mRNA-Impfung gegen Covid-19 sicher, schreiben sie im Fachblatt „JAMA Pediatrics“. Sie raten aber dazu, bei Kindern im Alter bis sechs Monaten in den ersten 48 Stunden nach der Impfung vorsichtig zu sein, bis weitere Studiendaten vorlägen.
Die Bundesländer haben einem Medienbericht zufolge bislang neun von zehn Anträge auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens abgelehnt. Von bundesweit 4835 gestellten Anträgen wurden 963 abgelehnt und 134 anerkannt, wie der Mitteldeutsche Rundfunk recherchierte. Zu den Ablehnungsgründen machten laut MDR nicht alle Ämter Angaben. Der Kommunale Sozialverband Sachsen erklärte beispielsweise, dass es vor allem an fehlender Kausalität gelegen habe. Bei einer Erkrankung im zeitlichen Zusammenhang mit einer Coronaimpfung können Geschädigte Entschädigungsansprüche an die Impfstoffhersteller stellen sowie gegen staatliche Behörden geltend machen. Dazu muss ein Antrag an das zuständige Versorgungsamt gestellt werden.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) ruft bei der Umsetzung der Maskenpflicht in vulnerablen Einrichtungen zu Augenmaß auf. Die vom Bund seit 1. Oktober vorgeschriebene Maskenpflicht in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen sei überzogen und nicht praxistauglich. Als Beispiel nannte er Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Dort sei eine Maskenpflicht nicht sinnvoll, denn die Menschen dort hätten in der Regel kein erhöhtes Risiko für einen schweren Corona-Verlauf. Außerdem werde deren Förderung beeinträchtigt, weil die Menschen mit Behinderung wegen der Maske die Mimik ihres Gegenübers nicht sehen. Auch arbeitsschutzrechtlich gebe es Probleme, etwa in Krankenhäusern. So müssten beim Tragen von FFP2-Masken zwingend Pausen eingehalten werden, die bei strenger Auslegung der Vorgaben nur außerhalb der Einrichtung genommen werden könnten. Holetschek kündigte an, dass Bayern die Regelung praxistauglich vollziehen werde.