Tod und Sterben sind betriebswirtschaftlich ein großer Wachstumsmarkt in Deutschland. Das wurde bei einer Tagung zur „Zukunft des Todes“ in Regensburg deutlich. Der Generalsekretär des Bundesverbandes deutscher Bestatter, Stefan Neuser, sagte, 2021 habe die Zahl der Sterbefälle in Deutschland erstmals die Grenze von einer Million überschritten. Laut dem katholischen Moraltheologen Rupert Scheule wird diese Zahl in den kommenden Jahren um rund 30 Prozent steigen, „demografiebedingt, ganz ohne Pandemie“. Neuser sagte, inzwischen drängten Unternehmen aus anderen Branchen auf den Markt, etwa aus dem Digitalsektor: „In Japan werden Avatare von Verstorbenen erstellt, mit denen man sich dann in einem virtuellen Raum unterhalten kann.“ Kreativität herrsche auch bei der Entwicklung neuer Bestattungsformen. So werde eine Art beschleunigte Kompostierung des Leichnams unter dem Begriff „Re-Erdigung“ beworben.
Als ein Problem benannte Neuser den Rückzug der Kirchen. Im vergangenen Jahr seien erstmals in Deutschland mehr als die Hälfte der Trauerfeiern nicht mehr kirchlich begleitet worden. Das führe zu Hilflosigkeit. Menschen wüssten heute immer weniger, wie sie mit der Verlusterfahrung umgehen sollten. kna
In Deutschland will einer Umfrage zufolge nur noch rund jeder Achte klassisch in einem Sarg auf einem Friedhof begraben werden. Während sich 2004 noch 39 Prozent der Befragten ein Sarggrab wünschten, sind es mittlerweile nur zwölf Prozent, wie die Verbraucherinitiative für Bestattungskultur „Aeternitas“ mitteilte. 25 Prozent bevorzugen demnach die Beisetzung in einem Bestattungswald. Auch pflegefreie Grabangebote würden mit 18 Prozent Zustimmung immer beliebter. Dazu zählen etwa Urnenwände. Ein klassisches Urnengrab auf einem Friedhof wünschen 14 Prozent und eine Beisetzung auf See immerhin sechs Prozent. Rund drei Viertel halten es laut der Umfrage für veraltet, dass Verstorbene in Deutschland auf Friedhöfen beigesetzt werden müssen. 13 Prozent hätten gerne ihre Asche in der freien Natur verstreut; acht Prozent würden bevorzugen, dass Angehörige die Urne zu Hause aufbewahren oder die Asche im heimischen Garten beigesetzt wird. Diese Varianten sind hierzulande bis auf wenige Ausnahmen verboten. kna