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Richtlinien für die Grundstücksvergabe

von Redaktion

Die Vergaberichtlinien für vergünstigte Baugrundstücke hat der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung einstimmig verabschiedet. Ziel ist es, einheimischen Familien, obwohl Nachfrage und Grundstückspreise gestiegen sind, das Bauen in der Gemeinde zu ermöglichen.

Übersee – Wie Bürgermeister Marc Nitschke erinnerte, hatte sich der Rat mit den Richtlinien in der Oktobersitzung bereits ausführlich beschäftigt. Das Landratsamt schlug nun einige Änderungen vor. Der Grundgedanke aber, bezahlbare Baugrundstücke für Einheimische bereitzustellen, blieb.

Eine Änderung betrifft die Einkommens-Obergrenze. So soll sich diese nur auf das vergangene Kalenderjahr statt auf drei Kalenderjahre beziehen. Auch bei der Punkte-Regelung gab es eine Ergänzung. So darf die Punktezahl, die für die Zeit der Ortsansässigkeit erreicht wird, nicht höher sein als die Sozialpunktezahl, in der Kinder, Behinderung, Pflegebedürftigkeit und Einkommen berücksichtigt werden.

Strittig war der neue Passus, in dem sich der Gemeinderat vorbehält, in besonders begründeten Fällen abweichend von den Richtlinien entscheiden zu können. Die vorgeschlagene Änderung des Landratsamtes missfällt Stefan Haneberg. Seiner Ansicht nach wurde die Vergabeliste vernünftig nach einem ausdiskutierten Punktesystem erstellt, und nun spreche man von Ausnahmefällen. „Die Bürger haben das Recht, gleichbehandelt zu werden“, betonte er.

Laut Nitschke war diese Klausel auch in den früheren Richtlinien zum Einheimischen Modell enthalten; es wurde aber nie von ihr Gebrauch gemacht. Er betonte, dass eine Abweichung von der Vergabe besonders begründet werden müsse. Bis auf Haneberg votierten alle Ratsmitglieder dafür, die Klausel im Vergabekatalog zu belassen. Alle anderen Änderungen wurden übernommen, und die Richtlinien letztlich einstimmig akzeptiert.

Durch die neuen Richtlinien, so der Bürgermeister, fallen etliche Bewerber, die über dem durchschnittlichen Einkommen oder der Vermögensobergrenze liegen, aus der Bewerberliste. Für die freiverkäuflichen Grundstücke, die über die Gemeinde veräußert werden, sollte ebenfalls über Vergaberichtlinien nachgedacht werden. Hintergrund sei, dass die nach den Bodenrichtwerten von der Gemeinde vergebenen Grundstücke günstiger als auf dem freien Markt zu erwerben sind.

Vergaberichtlinien würden ausschließen, dass nach Sympathie vergeben wird. Dies wäre eine sinnvolle Möglichkeit, Personen, die vom Einheimischenmodell ausgeschlossen sind, zu moderaten Preisen ein Grundstück anbieten zu können. Laut Wolfgang Hofmann sollte dann aber die Ortszugehörigkeit stärker gewichtet werden. Herbert Strauch meinte, dass das vorhandene Vermögen, so hoch angesetzt werde, dass niemand, der bereits ein Haus in der Gemeinde besitzt, ein weiteres erwerben könne.

Die Bodenrichtwerte, wie von Anton Stefanutti nachgefragt, ermittelt ein Gutachterausschuss, so Nitschke. An diese Richtwerte sei die Gemeinde gebunden. Nitschke meinte, dass sich nach diesen Vergabekriterien Personen bewerben können, die alle Kriterien für ein Einheimischengrundstück erfüllen, aber oberhalb der Einkommensgrenze rangieren. Einhellig votierte das Gremium für die Erarbeitung von Vorgaben zur Vergabe freiverkäuflicher Grundstücke.

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