Nachverdichtung überragt Baufenster

von Redaktion

Änderung im Bebauungsplan genehmigt

Unterwössen – Für einen typischen Fall der Innenverdichtung der Bebauung hält die Gemeinde das Bauvorhaben eines Bauwerbers, das die Änderung des Bebauungsplanes „Zeilerfeld“ im Bereich des Zeilerweges verlangt. Der Antragsteller möchte einen Neubau mit vier Wohnungen errichten, dessen Ausmaße das bisherige Baufenster überragen. Zudem sind eine Doppelgarage und ein Carport für zwei Pkw geplant. Der Gemeinderat beschloss in seiner letzten Sitzung einstimmig die Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung, weil er keine Beeinträchtigungen der Schutzgüter im Sinne des Baugesetzbuches befürchtet. Der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. lfl

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