Antrag auf Bürgerentscheid abgelehnt

von Redaktion

Gemeinderat Marquartstein Juristische Prüfung ergab formelle Fehler

Marquartstein – Gescheitert ist die Bürgerinitiative (BI) „Lebenswert statt zugeteert“ mit ihrem Antrag an die Gemeinde Marquartstein auf Bürgerentscheid mit der Fragestellung: „Sind Sie dafür, das derzeitige Entwicklungskonzept auf den Flurstücken 259, 260 und 262 in Freiweidach zu stoppen und stattdessen gemeinsam in einem Bürgerbeteiligungsverfahren ein neues Konzept zu erarbeiten?“

Der Gemeinderat lehnte den Antrag in einer extra angesetzten Sondersitzung zu dem Thema im Rathaus mehrheitlich (12:4) ab. Eine umfangreiche juristische Prüfung habe ergeben, dass die Fragestellung nicht eindeutig sei, hieß es in der Begründung. Die unklare Formulierung habe zu einem formellen Fehler geführt und somit keinen Bestand.

Die BI hatte die Vorgabe der mindestens zu erbringenden zehn Prozent der Wahlberechtigten in der Gemeinde (rund 2500) mit 364 Unterschriften für den Bürgerentscheid mehr als erfüllt, hieß es in der Sitzung.

Vorhaben aus mehreren Gründen unzulässig

Geschäftsleiter Florian Stephan verwies in der Sitzung zunächst ausführlich auf die gesetzlichen Grundlagen des Bürgerbegehrens, die in Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung geregelt sind. Die Gemeinde habe zur rechtlichen Beurteilung des BI-Antrags die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Döring-Spieß beauftragt. Den Ausführungen der Kanzlei sei zu entnehmen, dass das Bürgerbegehren aus mehreren Gründen unzulässig sei, so Stephan.

Zum einen sei es eine unübliche Fragestellung, da sie lediglich eine Bürgerbeteiligung, beziehungsweise Bürgerbefragung zu einem bestimmten Thema einfordere und sich darauf beschränke, dass der Gemeinderat sich nochmals unter Beteiligung der Bürger mit einer Thematik zu befassen habe, heiße es in der anwaltlichen Stellungnahme, so der Geschäftsleiter. Die eingereichte Fragestellung habe laut rechtlicher Beurteilung keinen Entscheidungscharakter, sondern sei ein Antrag auf Durchführung einer Bürgerbefragung. Wie weiter aus der Beurteilung zu erfahren sei, besitze die Fragestellung „keine hinreichende bestimmte und damit vollzugfähige Fragestellung“, so Stephan.

Einige Punkte, die in der Begründung des Bürgerbegehrens angeführt sind, wie erhöhtes Verkehrsaufkommen mit Verschärfung der Gefahrensituation am Schulweg an der alten Achebrücke ober auch die Verschärfung der Hochwasserproblematik würden sich nicht nicht nur bei der beabsichtigten Bebauung durch die Gemeinde sondern generell bei jeder Art der Bebauung ergeben, zitierte der Geschäftsleiter weiter aus der Beurteilung der Kanzlei.

Anke Entfellner-Häusler (CSU/Freie Bürger) vertrat die Ansicht, dass es sich bei der Beurteilung um die Ansicht eines Rechtsanwalts handle. Wenn man fünf Rechtsanwälte um zu einem Thema befrage, bekomme man fünf Meinungen. Peter Lloyd (Die GRÜNEN/Offene Liste) erwiderte, dass sich die Stellungnahme der Kanzlei auf bestehende Urteile berufe und nicht nur eine Einschätzung eines Juristen sei.

Dies sieht auch Thomas Halder (Bürger für Marquartstein) so, der bekräftigte, dass in den Begründungen der Beurteilung über höchstrichterliche Entscheidungen gesprochen würde. Der Einschätzung von Entfellner-Häusler, dass es sich dabei nur um die Meinung eines Rechtsanwaltes handele, müsse hier deutlich entgegengewirkt werden, so Halder.

Bevor es am Ratstisch zur Abstimmung über die Zulassung des Bürgerentscheids kam, wies Bürgermeister Scheck darauf hin, dass nach dem Beschluss des Gremiums ein Bescheid an die Bürgerinitiative gehen werde. Bei einem ablehnenden Beschluss könne die BI Rechtsmittel einlegen.

Da Ratsmitglied Toni Entfellner als Planer für das Wohnprojekt MARO tätig ist, durfte er an der Beratung und der Abstimmung nicht teilnehmen. Zwölf Gemeinderatsmitglieder lehnten die Zulassung des Bürgerbegehrens ab, Veronika Memminger, Anke Entfellner-Häusler und Hans Hacher (alle CSU/Freie Bürger) sowie Simon Bauer (Bürger für Marquartsein) stimmten für die Zulassung.

Rathauschef für Planungsworkshop mit den Bürgern

In der Fragestellung des beantragten Begehrens sei nicht konkret erkennbar, was von den Unterzeichnern gewollt werde, sagte Scheck. Darum sei er für einen Planungsworkshop, wie er auch in einem Handbuch des Bayerischen Bauministeriums vorgeschlagen und aufgeführt sei. Dieser Workshop diene zur konkreten Erarbeitung und gemeinsamen Entwicklung von Ideenskizzen für die weiteren Bearbeitungs- und Entscheidungsprozesse, so der Bürgermeister. Es werde dazu eine öffentliche Einladung geben. Die Planung des Vorhabens werde somit verlängert.

Josef Moritz (CSU/Freie Bürger) wollte wissen, wann dieser Workshop stattfinden soll. Dazu sagte Scheck, dass zuerst noch auf die Ergebnisse verschiedener Gutachten, wie der Verkehrsuntersuchung, gewartet werden solle. Damit sei gewährleistet, dass konkrete Fakten für die weiteren Beratungen vorhanden seien. Das Verkehrsgutachten sei im Januar in Auftrag gegeben worden und die Verkehrszählung bereits erfolgt. Scheck merkte nochmals an, dass bei der Besetzung auf einen ausgewogenen Querschnitt des Personenkreises geachtet werde.

Entfellner-Häusler wollte wissen, auf welcher Basis dort weitergeplant werden solle. Die bestehenden Bebauungspläne sollten nicht aufgehoben werden, sagte Scheck. Jedoch könne durchaus etwas ganz Neues entstehen, was anschließend dazu führen könne, die Bebauungspläne zu ändern oder auch aufzuheben.

Das Ziel der Bürgerinitiative sei doch gewesen, dort etwas zu planen und entwickeln zu wollen, sagte Dagmar Netzer (Bürger für Marquartstein). Darum sei für sie der vorgeschlagene Workshop der richtige Weg.

Franz Aigner stimmte dem zu. „Der Workshop ist nichts anderes als das Ziel der BI.“

Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Entwicklung und Bauleitplanung im Bereich „Am Sport“ durch einen Workshop wurde einstimmig beschlossen.

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