Neue Satzung für Zweitwohnungen

von Redaktion

Inzell – Aufgrund einer neuen Rechtsprechung musste die Gemeinde Inzell ihre Zweitwohnungssteuersatzung neu erlassen. Hauptthema war hierbei der Steuermaßstab.

Bei Mobilheimen, Wohnmobilen, Wohn- und Campingwagen, die länger als drei Monate im Kalenderjahr nicht oder nur unerheblich fortbewegt werden, gilt als jährlicher Mietaufwand die zu zahlende Nettostandplatzmiete. Bei Eigennutzung ist die in vergleichbaren Fällen zu zahlende Nettostandplatzmiete dem zugrunde zu legen. Bei dem Neuerlass wurden die Änderungen entsprechend der geprüften Mustervorgaben eingearbeitet und der Gemeinderat war einstimmig für den Neuerlass der Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Inzell. Die neue Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft. wet

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