28-Jähriger erscheint nicht zum Gerichtstermin

Arbeitslosengeld beziehen und dabei gleichzeitig arbeiten, das wurde dem Priener jetzt zum Verhängnis. Foto dpa

Arbeitslosengeld beziehen und dabei gleichzeitig arbeiten, das wurde dem Priener jetzt zum Verhängnis. Foto dpa

Zu 500 Euro Strafe verurteilt – Vergesslicher Kellner meldet Arbeitsaufnahme nicht

Rosenheim/Prien – Wer Arbeitslosengeld bezieht, der verpflichtet sich, jegliche Arbeitsaufnahme umgehend zu melden. Wer das nicht tut, begeht rechtlich gesehen einen Betrug. Dies bleibt auch nicht verborgen, denn die Meldungen des Arbeitnehmers werden automatisch im Arbeitsamt abgeglichen.

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Montag, 27. März 2023
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