Prien – Beim Parkvorgang erst rückwärts gegen ein anderes parkendes Fahrzeug, kurz darauf ins Schaufenster. Diese Verwüstung mit einer Schadenshöhe von zunächst geschätzten 5.000 Euro richtete eine 88-Jährige am vergangenen Mittwoch in der Priener Wendelsteinstraße an. Nach der Unfallaufnahme durch die Polizei ging es für die Seniorin weiter zum Einkaufen in ihrem ramponierten Fahrzeug, wie der Chiemsee-Zeitung berichtet wurde. Verletzt wurde glücklicherweise niemand. Die Scheibe des Schaufensters wurde beschädigt, ist aber nicht zerbrochen.
„Fahrtüchtigkeit
wird geprüft“
„Wir überprüfen grundsätzlich die Fahrtüchtigkeit der Menschen, die einen Unfall verursacht haben“, erklärt Jürgen Thalmeier, Leiter der Polizeiinspektion Prien. Wenn eine betrunkene Person in eine Schaufensterscheibe gefahren wäre, dann sei eine Wiedereingliederung in den Straßenverkehr gefährlich und würde von der Polizei verhindert werden. „Aber es ist durchaus möglich, dass 88-Jährige geistig und körperlich in der Lage sind, ein Kraftfahrzeug zu führen. Es wird immer der Einzelfall geprüft. In diesem Fall wurde die Frau als normal fahrtüchtig eingestuft“, führt Thalmeier aus.
So ein Parkmalheur könne auch 50-Jährigen passieren, wenn möglicherweise zu schnell aufs Gas gedrückt oder vom Pedal abgerutscht wird. In solchen Fällen wird im Gespräch mit der Polizei auch kontrolliert, ob die Person im Straßenverkehr bereits auffällig oder bisher unbescholten war. „Aber es heißt nicht, dass 88-Jährige per se nicht mehr in der Lage sind, ein Fahrzeug zu führen“, stellt der Priener Polizeichef klar und will eine Pauschalverurteilung älterer Verkehrsteilnehmer vermeiden. Bei Drogen oder Alkohol sei der Fall eindeutiger und eine Beeinträchtigung für den Straßenverkehr schnell feststellbar. Bei älteren Menschen gibt es aber auch Hinweise auf eine Fahruntüchtigkeit. So ist die Polizei bei Erinnerungslücken zum Unfallhergang alarmiert. Wichtig im Entscheidungsprozess, ob eine Person einfach weiterfahren darf, sind auch Zeugenaussagen. Wenn beobachtet wurde, dass vor dem Unfall Unsicherheiten zu bemerken waren, wird das ernst genommen. Wenn Auffälligkeiten bemerkt werden, wird das „zumindest mal der Führerscheinstelle gemeldet, um eine gesundheitliche Überprüfung in die Wege zu leiten“, so Thalmeier.
Das Thema Führerschein im Alter sei ein „heikles Thema“. Er sei ein Symbol und stehe auch für Freiheit. Sollten Angehörige Bedenken wegen der Fahrtauglichkeit haben, sollten sie zunächst das Gespräch mit den Betroffenen suchen. „Im Gespräch kann dann ausgelotet werden, warum denn der Führerschein unbedingt behalten werden soll“, rät der Hauptkommissar. Bei Bedenken über die Fahrtüchtigkeit sollte im Dialog innerhalb der Familie mögliche Alternativen aufgezeigt werden und geklärt werden, warum der Führerschein noch benötigt wird.
Selbsteinschätzung
wäre wichtig
„Es ist immer besser, wenn die Leute selbst einsehen, dass es auch ohne Führerschein geht“, sagt Thalmeier weiter. Sollte es aber auch nach Vorfällen an Einsicht fehlen, können sich auch Angehörige bei der Führerscheinstelle melden. Dort können sie dann ihre Bedenken äußern. Dann komme es ebenfalls zu einer gesundheitlichen Prüfung der betroffenen Person, was dann auch den Verlust des Führerscheins zur Folge haben kann.