In der Kritik: Schadstoffe und Wortwahl

von Redaktion

Zum Bericht „Gericht watscht Freistaat ab“ (Titelseite) und zu „Überflüssige Versuche“ (Kommentar im Politikteil):

Die Schlagzeile ist ein journalistischer Aufreißer – trifft den Nagel aber auf den Kopf. Dennoch muss die Frage erlaubt sein, was im Kopf des Richters vorgeht, der im Interesse einer Vereinigung wie der „Deutschen Umwelthilfe“ – die sich zu großen Teilen aus unangebrachten Abmahnungen zum Schaden kleiner und mittlerer Unternehmen finanziert – die bayerische Staatsregierung zwingen will, die gesetzlichen Voraussetzungen für Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu schaffen. Dabei sind die Argumente der Staatsregierung völlig einleuchtend und richtig. Falsch dagegen ist, die Luftreinhaltung mit partiellen Fahrverboten für fast 50 Prozent der autofahrenden Gesellschaft bewirken zu wollen. Es ist eine Frechheit und Unverschämtheit der selbst ernannten Umweltschützer (DUH), auf die von Politik und Automobilindustrie betrogenen Diesel-Besitzer loszugehen. Ich frage mich, warum klagt die DUH nicht gegen die Betrüger von VW, wo doch sonst wesentlich kleinere Vergehen – wie etwa die Verwendung eines falschen Labes – sofort abgemahnt werden? In diesem Zusammenhang sei auf den sehr guten Kommentar von Martin Prem hingewiesen, der schon mehrfach sachlich und sehr kompetent zum Abgasskandal und die Giftigkeit bzw. Ungiftigkeit von Stickoxid und Kohlendioxid berichtet hat.

Wolfgang Pfannkuchen

Riedering

„Gericht watscht Freistaat ab“ lautet der Titel des Aufmachers. Ich empfinde die Sprachwahl „watscht ab“ – unabhängig von der Luftreinhaltungsthematik – als deutlich zu aggressiv und gewaltaffin und für eine solide Zeitung vollständig unpassend. Manche werden diese Sprachwahl bereits als prä-faschistoid einstufen, was im Kontext nicht zutrifft; aber eingedenk der Geschichte Rosenheims im 20. Jahrhundert ist eine derartige Attribuierung möglich. Eine gewisse Annäherung an die Lingua Tertii Imperii von Victor Klemperer ist mit solchen Kraftausdrücken möglich oder anzunehmen. Die Dialektik Judikative/Exekutive ist wesentlich für eine funktionierende Demokratie und einen funktionstüchtigen Rechtsstaat. Die kontrollierende und ausbalancierende Gewaltenteilung darf nicht mit abwertenden und gewaltaffinen Wörtern, insbesondere im Nachrichtenbereich, belegt werden. Als bessere Begriffe stehen unter anderem „rügt intensiv“, „baut Druck auf“, „beanstandet mit Zwangsgeldbelegung“ zur Verfügung.

Stefan Geier

Stephanskirchen

Die Luftschadstoffe bestehen leider nicht nur aus Stickoxid, sondern sind ein komplexes Gemisch, das im Wesentlichen durch Emissionen der Kfz entsteht. Eines dieser Produkte ist tatsächlich das nur mäßig toxische Stickstoffdioxid. Der wesentliche Anteil sind aber komplexe Gemische aus hochtoxischen Pyrolyseprodukten der Kraftstoffe wie Dioxinen, polyaromatischen Kohlenwasserstoffen wie Anthracenen, auch Ruße, die ihrerseits wieder toxische Stoffe adsorbiert enthalten, Feinstaub und anderes. Die Grenzwerte für diese Gemische und Einzelsubstanzen sind im Einzelnen in der TRGS 900 in der aktuellen Fassung aufgeführt. Es ist nicht ein einziger Stoff, der die Gefährdung darstellt, es ist der Cocktail insgesamt, die einzelnen Stoffe wirken synergisch. Und wenn Kfz-Abgase so ungefährlich sind, wie Sie insinuieren, warum bringen sich immer Menschen um, indem sie in der geschlossenen Garage in ihren Kfz sitzen und den Motor laufen lassen? Das andere ist die Tatsache, dass hier wohl Firmen Versuche in Auftrag gegeben haben. Das nun ist wiederum nach der TRGS 900 nicht erlaubt: „Die Festlegung der Arbeitsplatzgrenzwerte erfolgt also ausschließlich auf der Basis vorliegender arbeitsmedizinischer Erfahrungen und toxikologischer Erkenntnisse.“ Es ist schade, dass ein seriöser Redakteur einer seriösen Zeitung so AfD-haft argumentiert. Die Versuche sind strafbar, überflüssig war Ihr Kommentar.

Dr. Jörg Kern

Waldkraiburg

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