Zum Bericht „Trophäenschau bleibt Pflicht“ im Bayernteil:
Bei der jährlichen Trophäenschau muss – staatlich verordnet – der Kopfschmuck (Geweih von Rehbock, Hirsch und Krucke von Gams) vorgelegt werden. Die seit 1934 bestehende Jägerpflicht der Trophäenvorlage erfordert grausliche Arbeitsschritte: Abziehen der Kopfhaut, Ausstechen der Augen, Durchsägen der Schädeldecke samt Hirn sowie Auskochen und Abfieseln der Hirnschale. Das alles wollte sich (und manch anderem) der jagende Waldbesitzer Thomas Grebenstein durch eine Eingabe beim Landwirtschaftsausschuss des bayerischen Landtags künftig ersparen. SPD und Grüne folgten seinen Argumenten, dass die Trophäen keine Rückschlüssen zulassen auf die Höhe der Verbissschäden und die körperliche Verfassung des Wildes. Bei CSU und Freien Wählern ist Grebenstein krachend gescheitert. Das verwundert nicht, wenn man weiß, dass der CSU-Fraktionsvorsitzende Thomas Kreuzer und der Parteivorsitzende Hubert Aiwanger als „Oberjäger“ den Lobbyisten des Bayerischen Landesjagdverbandes (BJV) stets treu zur Seite stehen. Die dürftige Begründung der Ablehnung, die Hegeschau diene auch der Information der Öffentlichkeit, trifft nicht zur, weil die Teilnehmer an fast nur Jäger sind. Dass der BJV vehement für die Pflichtvorlage der Trophäen eintritt, hat vor allem zwei Gründe: Zum einen kann er mit diesem Zwang die Jäger reglementieren und zum anderen befürchtet er für den Fall der Freiwilligkeit viele Abweichler. Ich beneide die Jägerkollegen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, weil dort diese Vorlagepflicht aufgehoben ist. Gleichwohl finden dort Hegeschauen statt, nur mit weniger Trophäen an der Wand.
Hans Soyer
Rosenheim