Mafia-Zugehörigkeit ist strafbar
Zum Bericht „München ist ein Zentrum für Geldwäsche“ (Blickpunkt-Seite):
Frau Reski hat meines Erachtens mit der Aussage „In Deutschland ist die Zugehörigkeit zur Mafia nicht strafbar“ die Regelungen der Paragrafen 129aff Strafgesetzbuch übersehen. Danach ist nicht nur die Gründung, sondern auch