Leser Fragen – Experten AntworTEn

Die Steuer beim Immobilientausch

von Redaktion

Bei Ihrer Frage sprechen Sie drei enorm wichtige Gesichtspunkte der Vermögensnachfolge an:

Erstens ist es wichtig, dass die Kinder bereits beim ersten Erbfall etwas erhalten, damit die Freibeträge optimal ausgeschöpft werden. Dies haben Sie offensichtlich ganz mustergültig in Ihre Testamente eingebaut.

Zweitens müssen Ihre Kinder dann aber bei einem späteren Tausch darauf achten, dass dieser nicht die sogenannte Spekulationsbesteuerung nach § 23 des Einkommensteuergesetzes auslöst. Denn ein Tausch wird vom Finanzamt wie ein wechselseitiger Verkauf behandelt.

Als Drittes darf bei einem Tauschgeschäft auch die Grunderwerbsteuer nicht vergessen werden, die anfallen kann, wenn die Kinder untereinander ererbte Immobilien tauschen.

Wie immer im deutschen Steuerrecht, sind die Einzelheiten sehr kompliziert, daher sollten Sie bereits jetzt mit einem Fachanwalt für Erbrecht oder Steuerberater die Testamente überprüfen, damit einerseits die Freibeträge ausgenutzt werden, aber andererseits Probleme bei einem späteren Tausch vermieden werden.

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