Mieter können nach ihrem Einzug nicht verlangen, dass der Vermieter für mehr Sicherheit ihrer Wohnung sorgt. Darauf weist der Deutsche Mieterbund hin. Mieter haben also keinen Anspruch auf einbruchshemmende Fenster oder Sicherheitsschlösser. Investiert der Vermieter trotzdem in Schutzmaßnahmen, handelt es sich um Wohnwertverbesserungen und Modernisierungen. Die Folge: Der Vermieter darf die Miete erhöhen. Er darf elf Prozent der Kosten einer Baumaßnahme auf die Jahresmiete aufschlagen. Die Entscheidung aber, ob investiert wird oder nicht, trifft allein der Vermieter. Wollen Mieter von sich aus in ihre Wohnungssicherheit investieren, müssen sie die Erlaubnis des Vermieters einholen.