arbeitsrecht
Zeugnis: Kein Anspruch auf Rückdatierung
Ein Arbeitszeugnis trägt in der Regel das Datum, an dem es zuerst ausgestellt wurde. Das gilt auch dann, wenn es nachträglich geändert, also zum Beispiel berichtigt wird. Für Arbeitnehmer ist das ein Vorteil: Denn ein späteres Datum kann ein Hinweis auf Ärger bei der Trennung sein. Der Fall ist jedo