Größere Unternehmen müssen Mitglieder des Betriebsrats völlig von der Arbeit freistellen. Entscheidend dabei ist die Gesamtzahl aller Angestellten: Firmen mit 200 bis 500 Mitarbeitern müssen einen Betriebsrat freistellen, bei 501 bis 900 sind es zwei, bis 1500 drei und bis 2000 vier. Danach geht es in Tausender- und ab 10 000 Mitarbeitern in Zweitausender-Schritten weiter. Darauf weist der Bund-Verlag hin. Der Arbeitgeber darf nicht bestimmen, welche Betriebsräte er freistellt. Stattdessen entscheidet der Betriebsrat das in geheimer Wahl selbst. Einen Antrag auf Freistellung müssen die Gewählten nicht stellen. Sie müssen dem Arbeitgeber aber mitteilen, wann sie im Betrieb anwesend sind und wann nicht.