mietrecht

Asbestprobe muss nicht sein

Mieter haben keinen generellen Auskunftsanspruch auf eine mögliche Asbestbelastung in ihrer Wohnung. Auch einen allgemeinen Anspruch auf Entnahme einer Materialprobe gibt es nicht, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 209/17), wie der Eigentümerverband Haus & Grund berichtet. Das gilt insbeso

Mittwoch, 12. November 2025

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