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Freibetrag bei Schenkung

von Redaktion

Die Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften können alle zehn Jahre ausgenutzt werden. Das heißt: Ihre Mutter müsste noch zehn Jahre leben, wenn sie Ihnen jetzt eines der Grundstücke schenkt, damit dieser Schenkungsteuerfreibetrag ausgenutzt werden kann. Stirbt sie früher, dann werden die Vorschenkungen bei der Berechnung des verbleibenden Freibetrags für die Erbschaftsteuer berücksichtigt. Man kann also aus heutiger Sicht nicht sagen, ob es sich auszahlt, wenn es jetzt eine lebzeitige Schenkung gibt.

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