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Steuerfrei vererben an Kinder und Enkel
Jedes Kind hat beim Tod eines Elternteils einen Freibetrag von 400 000 Euro und jedes Enkelkind einen solchen von 200 000 Euro. Dieser gilt für das Erbe von Geld wie auch für sonstige Vermögenswerte. Bis zu dieser Höhe fällt also keine Erbschaftsteuer an. Eine Ausnahme gilt, falls es in den letzten