Wer eine Immobilie vermietet, kann die laufenden Kosten in der Regel in dem Jahr, in dem sie anfallen, als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Darauf macht die Bundessteuerberaterkammer aufmerksam. Das heißt: Auch Kreditzinsen können in voller Höhe geltend gemacht werden, wenn der Kredit für d
Dieser Artikel (ID: 437004) ist am 27.02.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).