Leser Fragen – Experten AntworTEn
Nur einer darf teilnehmen
Für Wohnungseigentümerversammlungen gilt der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit. Es dürfen also neben der Verwaltung nur Wohnungseigentümer der betreffenden Wohnungseigentümergemeinschaft teilnehmen. Grund für diese Rechtsprechung ist, dass verhindert werden soll, dass außenstehende Personen Einfluss