Erben müssen nach dem Tod eines Menschen nicht nur den schmerzhaften Verlust verarbeiten. Es gilt auch, die bestehende Verträge des Verstorbenen zu prüfen. Denn diese gehen auf den Erben über – und viele enden keinesfalls automatisch mit dem Tod. Und selbst wenn keine Kündigung notwend
Dieser Artikel (ID: 624373) ist am 17.05.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).