Kamera und Laptop gehören ins Handgepäck. Wer elektronische Geräte dennoch im großen Koffer verstaut und aufgibt, muss sie bruchsicher verpacken – sonst gibt es keine Entschädigung von der Airline. Darauf macht die Verbraucherzentrale aufmerksam. Fluggesellschaften haften, wenn ein Koffer und dessen
Dieser Artikel (ID: 829374) ist am 04.09.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).