Kamera und Laptop gehören ins Handgepäck. Wer elektronische Geräte dennoch im großen Koffer verstaut und aufgibt, muss sie bruchsicher verpacken – sonst gibt es keine Entschädigung von der Airline. Darauf macht die Verbraucherzentrale aufmerksam. Fluggesellschaften haften, wenn ein Koffer und dessen Inhalt beim Transport beschädigt wird. Die Höhe der Haftung ist jedoch begrenzt, derzeit auf rund 1385 Euro pro Passagier. Beschädigungen oder den Verlust eines Koffers sollten Flugreisende umgehend am Lost-and-Found-Schalter des Flughafens anzeigen. Pauschalurlauber müssen zudem ihren Reiseveranstalter informieren.