Der Ersatz eines älteren Heizkessels durch eine neue Anlage mit Brennwerttechnik spart bis zu 23 Prozent Energie. Der Einbau kann als Modernisierungsmaßnahme gelten, die eine Mieterhöhung rechtfertigt. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes darf der Vermieter elf Prozent der Modernisierungskosten a
Dieser Artikel (ID: 829377) ist am 04.09.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).